Fortbildung

Um die fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren fällt es unter die gesetzlich verankerten Berufspflichten der zahnärztlichen Assistentin (ZAss) und der Prophylaxe-Assistentin (PAss), berufsspezifisch regelmäßig Fortbildung zu betreiben.

Um dies zu dokumentieren, hat die Österreichische Zahnärztekammer das Fortbildungszertifikat für die ZAss und das Fortbildungszertifikat für die PAss eingerichtet.

Unmittelbar nach der Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin kann mit dem Sammeln von Fortbildungspunkten begonnen werden.

Voraussetzung für ein Fortbildungszertifikat ist der Erwerb von 50 Fortbildungspunkten in fünf Jahren, wobei ein Punkt einer Unterrichtseinheit entspricht. Prophylaxe-Assistentinnen* müssen naturgemäß über 50 Prozent an spezifischen Prophylaxe-Kursen belegen. Beide Zertifikate haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.            Nur approbierte Fortbildungen erhalten Fortbildungspunkte.

Approbierte Fortbildungen:

Approbierte Veranstaltungen ZAss und PAss                 

Weitere Informationen zum Fortbildungszertifikat für die ZAss und das Fortbildungszertifikat für die PAss:

*Die Weiterbildung zur Prophylaxe-Assistentin  wird in der Steiermark von der Univ.-Klinik für Zahn-, Mund– und Kieferheilkunde angeboten und setzt die Beendigung der Ausbildung und eine Berufserfahrung (nach der Ausbildung) von mind. 2 Jahren voraus .


aktuelle Veranstaltungen der LZÄK für Steiermark: derzeit keine Termine