Ausbildung

Die Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz dauert drei Jahre im dualen System – Praxis und Theorie.

Die dreijährige praktische Ausbildung erfolgt durch eine Beschäftigung in der Ordination eines niedergelassenen Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Zahnarztes. Über den Kompetenzerwerb im Rahmen der praktischen Ausbildung ist vom / von der Auszubildenden eine Dokumentation der praktischen Ausbildung in der zahnärztlichen Assistenz zu führen. Die Ausbildung kann bei einem oder mehreren Dienstgebern absolviert werden und umfasst vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeiten, wie zB:

  • umfangreiche Assistenz am Behandlungsstuhl
  • Röntgen und Strahlenschutz
  • Praxishygiene
  • Verwaltungsarbeiten
  • Materialbestellung und -Verwaltung

Die theoretische Ausbildung, im Rahmen der dreijährigen praktischen Ausbildung, erfolgt durch die Landeszahnärztekammer für Steiermark am Lehrgang für zahnärztliche Assistenz, in Graz.

Voraussetzung zur Beendigung der Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz:

  • dreijährige praktische Ausbildung in der Ordination eines niedergelassenen Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Zahnarzt
  • und
  • positive Absolvierung der theoretischen Ausbildung sowie der kommissionellen Abschlussprüfung.